TierarztMagazin
02 | 2016
25
Gesundheit
Wie sinddiese Faktenzubewertenundwelche
Konsequenzen ergeben sichdaraus?
Vorauszuschicken ist, dass nach §6 des Tierschutzgesetzes eine Kastration
nur in medizinisch begründeten Fällen erlaubt ist. Das Verhindern einer
Läufigkeit wegen der damit verbundenen Unannehmlichkeiten alleine
reicht demnach als Grund nicht aus. Auch unerwünschte Schwanger-
schaften lassen sich durch entsprechende Vorsichtsmaßnahmen bei uns
in Deutschland gut vermeiden und rechtfertigen diesen Eingriff nicht
wirklich.
Vier bis acht Wochen nach Ende der Läufigkeit kann bei der Hündin
eine sogenannte Scheinträchtigkeit auftreten. Symptome dafür sind eine
mehr oder minder starke Ausbildung des Gesäuges, evtl. verbunden mit
Milchfluß. Auch psychische Veränderungen wie Appetitlosigkeit bis hin
zu einem Verhalten, welches an Depressionen bei Menschen erinnert, sind
möglich.
Wenn diese Symptome stark ausgeprägt sind, kann dies sehr wohl einen
Grund für eine Kastration darstellen. Das gleiche gilt für wiederholt auftre-
tende Gebärmutterentzündungen und natürlich auch für eine Gebärmut-
tervereiterung (Pyometra).
Tumore von Eierstöcken oder Gebärmutter sind selten. Für be-
troffene Tiere stellen sie natürlich ebenfalls eine Indikation zur
Kastration dar.
Kommen wir zu dem am häufigsten genannten Argument für eine Kastra-
tion, dem Verhindern von Mammatumoren. Als weitgehend gesichert gilt,
dass dieses Risiko bei einer Kastration vor der zweiten Läufigkeit deutlich
geringer ist als bei intakten (dies ist wirklich der Fachbegriff für nichtkas-
trierte) Hündinnen. Noch geringer, mit Tendenz gegen Null ist es, wenn
diese vor der ersten Läufigkeit durchgeführt wird.
Allerdings gibt es absolut keine seriösen Zahlen wie hoch das Risiko für
eine intakte Hündin tatsächlich ist im Laufe ihres Lebens Mammatumore
zu entwickeln. In der Literatur finden sich dazu Angaben zwischen 2%
und 25%, je nach Studie.
Was aber gesichert ist, dass dieses Risiko je nach Rasse unter-
schiedlich hoch ist. So sind Spaniel, Pudel und Dackel wohl häufi-
ger betroffen als andere Rassen.
Sicher ist ebenso, dass ungefähr die Hälfte dieser Mammatumore gutartig
ist. Leider kann sich dies erst durch eine histologische Untersuchung nach
erfolgter Operation erweisen. Vor der Operation lässt sich eine Gut- oder
Bösartigkeit mit keiner Methode sicher vorhersagen. Das Risiko für bösartige
Mammatumore liegt demnach also zwischen 1% und 12,5%. Zu beachten
ist außerdem, dass auch individuelle Faktoren wie Haltung und Ernährung
eine gravierende Rolle spielen. Besonders Übergewicht im ersten Lebensjahr
begünstigt eine Anfälligkeit für dieses Problem.
Nach der zweiten Läufigkeit hat die Kastration keinen Einfluss mehr auf
ein Entstehen neuer Mammatumore, ebenso wenig, wie auf eine Metasta-
sierung bereits bestehender. Das heißt auch, dass eine gleichzeitige Kast-
ration bei einer Operation von Mam-
matumoren, zumindest im Hinblick auf
eine positive Tumorbeeinflussung, keinen
Sinn macht.
Nun zu den Nachteilen:
Auch heute noch handelt es sich bei
der Kastration um einen Eingriff unter
Vollnarkose mit den üblichen Narkose-
risiken und einem möglichen Auftreten
von Komplikationen während oder nach
der Operation. Bei sachgemäßer Durch-
führung sind beide Risiken allerdings
überschaubar.
Mögliche Veränderungen des
Haarkleides wie das Entstehen von
Babyfell sind eher selten und vor
allem nicht mit gesundheitlichen
Auswirkungen verbunden.
Übergewicht allerdings ist nicht nur ein
ästhetisches Problem, sondern hat sehr
wohl auch gesundheitliche Nachteile. Es
lässt sich aber durch diätetische Maßnah-
men und genügend Bewegung verhin-
dern. Allerdings muss dafür auch Sorge
getragen werden.
Schwerer wiegt, dass ca. 20% der kast-
rierten Hündinnen inkontinent werden, d
h. Sie verlieren vor allem im Schlaf Urin.
Grund ist die veränderte hormonelle
Situation als Folge der Kastration. Auch
hier zeigt sich eine gewisse Abhängigkeit
von Rasse und auch Gewicht. Bei kleineren
Rassen und leichteren Tieren unter 15kg
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